Mieterservice
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FAQ – häufig gestellte Fragen & Antworten
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Welche Unterlagen werden benötigt, um sich für eine Wohnung zu bewerben?
Für den Abschluss eines Mietvertrages benötigen wir:
- eine Kopie Ihres Personalausweises;
- Kopien der letzten 3 Gehaltsnachweise oder andere Einkommensnachweise;
- eine ausgefüllte Selbstauskunft – den Vordruck können Sie auf unserer Webseite unter Mieterservice downloaden;
- eine Vormieterbescheinigung – den Vordruck können Sie auf unserer Webseite unter Mieterservice downloaden;
- eine Schufa Auskunft
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Warum kann es vorkommen, dass Mitarbeiter von Messdiensten, Monteure oder Handwerker um Termin / Zugang zur Wohnung bitten?
Es gibt Vorgaben des Gesetzgebers, welchen wir uns nicht entziehen können. Beispielsweise ist eine jährliche Sichtprüfung der verbauten RWM vorgeschrieben. Ebenfalls existieren vorgegebene Eichfristen zu den verbauten Zählern. Nach Ablauf dieser Eichfrist müssen die Messgeräte ausgetauscht werden.
Wir haben mittlerweile in vielen unserer Liegenschaften Messgeräte mit Funkfunktion verbauen lassen. Somit entfallen Termine zur Ablesung in diesem Fall. Ebenfalls ist eine Beprobung auf Legionellen-Kontamination aller 3 Jahre bei Liegenschaften mit zentraler Wassererwärmung vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben.
Da es sich hierbei um Maßnahmen handelt, welche signifikant die Sicherheit in den Häusern erhöhen, bitten wir um Verständnis für die Notwendigkeit zur Durchführung.
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Warum werde ich nach einer Bankverbindung bei vorhandenem Guthaben aus Betriebskostenabrechnung gefragt?
Um sicher zu gehen, dass Sie das Geld, das Ihnen zusteht, auch erreicht, fragen wir vor jeder Auszahlung von Guthaben grundsätzlich nach einer gültigen Bankverbindung.
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Wie läuft ein Auszug, bzw. eine Wohnungsübergabe ab?
Nachdem die Kündigung bei uns fristgerecht (siehe „Kündigung der Wohnung“) eingegangen ist, erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in welcher der Zeitpunkt des Mietvertragsendes sowie weitere Hinweise aufgeführt sind. Weiterhin wird sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Vorabnahme zu finden.
Bei dieser Vorabnahme kann dann im persönlichen Gespräch geklärt werden, wie der Auszugsprozess abläuft, welche Renovierungsarbeiten nötig sind, ob es evtl. schon Nachmieter usw. gibt. Ebenfalls erlauben wir uns bei dieser Vorabnahme eine schriftliche Dokumentation über Zustand der Wohnung zu erstellen. Selbstverständlich mit Ihrem Einverständnis, bzw. unter Einhaltung des Datenschutzes.
Zur eigentlichen Wohnungsabnahme bei Mietvertragsende wird dann ein Kollege gemeinsam mit Ihnen die Zähler der Wohnung (Heizung, Wasser, Strom) per Protokoll aufnehmen und dokumentieren.
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Kann ich die vereinbarte Miete per Lastschrift von meinem Konto einziehen lassen?
Leider nein. Da die Arbeit mit SEPA-Lastschriftmandaten einen gewaltigen organisatorischen Aufwand bedeutet, bieten wir die Möglichkeit, die Miete per Bankeinzug von Ihrem Konto abbuchen zu lassen, nicht an.
Bitte richten Sie nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss einen Dauerauftrag ein. Die Mietzahlung hat hierbei spätestens zum 3. Werktag des Monats, auf der im Mietvertrag angegebenen Bankverbindung einzugehen.
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Wie kündige ich meine gemietete Wohnung fristgerecht?
Der Gesetzgeber hat eindeutige Fristen vorgegeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist maßgeblich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zum 3. Werktag eines Monats vorliegen. Beispiel: die Kündigung liegt bis zum 03.05. vor, der Mietvertrag endet zum 31.07.
Maßgeblich ist hierbei nicht der Zeitpunkt der Versendung der Kündigung (also nicht der Poststempel!), sondern der Eingang in unseren Büroräumen, sprich unser Eingangsstempel. Zur Sicherheit empfehlen wir die Kündigung rechtzeitig mit einem zeitlichen Puffer zu übersenden, bzw. per Einschreiben zu verschicken oder persönlich in unseren Büroräumen abzugeben.
>> Achtung die Kündigung muss von allen, im Mietvertrag stehenden Personen unterschrieben werden. Kopien oder Kündigungen per Fax oder E-Mail können nicht anerkannt werden.
>> Kündigungen sollten bitte ausschließlich an folgende Adresse geschickt werden: orbis Verwaltung GmbH, Hermannstr. 27, 06108 Halle; bzw. unter o.g. Adresse in unseren Büroräumen abgegeben werden.
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Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Mietkaution wird per Mietvertrag vereinbart. Es gibt mehrere Möglichkeiten die vereinbarte Kaution zu hinterlegen.
- Sie überweisen den Kautionsbetrag, an die im Mietvertrag angegebene Bankverbindung. Dabei ist eine Ratenzahlung in 3 Raten möglich. Wichtig hierbei ist, mindestens die 1. Rate (oder aber die vollumfängliche Kaution) muss noch vor der Wohnungsübergabe eingehen. Die eingezahlte Kaution wird dann auf einem Treuhandkonto angelegt. Selbstverständlich ist es möglich, dazu Einzahlungsbelege, Umsatzübersichten bzw. Kontoauszüge zu erhalten.
- Sie gehen zu einer Bank Ihrer Wahl und eröffnen ein Kautionskonto mit Verpfändungserklärung.
- Sie schließen eine Kautionsversicherung bei einem Versicherungsanbieter Ihrer Wahl ab.
Die Kaution wird Ihnen nach vollständig abgerechnetem Mietverhältnis zurückgezahlt, bzw. dann, wenn die Verpfändung freigegeben worden ist.
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Was beinhalten die Nebenkosten?
Im Allgemeinen handelt es sich bei den Nebenkosten um all jene Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Im Mietrecht sind das Posten, die neben der eigentlichen Mietzahlung zu begleichen sind. Zu diesen Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder der Hausmeister gehören. Darüber hinaus sind in den Nebenkosten auch Gebühren für Versicherungen und die Grundsteuer enthalten. Nicht darunter fallen Kosten für diverse Instandhaltungsmaßnahmen und die Hausverwaltung. Nebenkosten werden sowohl nach Verbrauch als auch anteilig nach Mitfläche berechnet.
– Matthias Bock